Vendredi, 17 mars 2023

Überfälliger Modernisierungsschritt in der beruflichen Vorsorge

Die Grünliberalen haben von Anfang an zwei Ziele für die BVG-Reform formuliert: Die Herstellung von Gerechtigkeit unter den Generationen und bessere Renten für Teilzeitarbeitende. Davon sind insbesondere Frauen betroffen. Dank dem enormen Einsatz der Grünliberalen erfüllt die heute vom Parlament beschlossene Reform beide Punkte. Damit ist ein zentraler Schritt hin zu einer modernen Rentenversicherung gelungen. Das Parlament hat seine Hausaufgaben gemacht.

«Diese Reform ist ein längst überfälliger Modernisierungsschritt. Die Reform ist zudem eine grosse Verbesserung für die jüngeren Generationen, die seit Jahrzehnten mit sinkenden Renten den Reformstau bezahlen. Geringverdienende und Teilzeiterwerbstätige, mehrheitlich Frauen, erhalten deutlich bessere Renten oder sind teilweise überhaupt erstmals in der zweiten Säule versichert», stellt Nationalrätin Melanie Mettler fest. 

 

Generationengerechtigkeit wiederherstellen

Der heutige Umwandlungssatz aus dem Jahr 2004 zur Berechnung der Renten ist zu hoch. Er verursacht seit Jahrzehnten zu intransparenter Umverteilung in der zweiten Säule. Die Zeche zahlen die geburtenschwachen Jahrgänge sowie Personen mit kleinen Vorsorgevermögen, insbesondere Frauen. Die Senkung des Umwandlungssatzes ist daher richtig und wichtig.

 

Trotz gegenteiliger Behauptungen der Reformgegner:innen steigen die Renten nach der Reform [1] und der heute Jahr für Jahr stattfindende Rentenverlust durch sinkende Umwandlungssätze wird gestoppt.

 

Die Übergangsjahrgänge, die mit tieferen Renten in hohem Masse den jahrelangen Reformstau finanziert haben, erhalten zielgerichtete Ausgleichsmassnahmen. Die Grünliberalen haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Ausgleichszahlungen die richtigen Personen erreichen: jene mit tiefen Renten, während vermögende Rentnerinnen und Rentner keinen Rentenzuschlag erhalten. 

 

Auch gerechtere Renten für Teilzeitarbeitende

Erwerbstätige mit Teilzeitpensen oder tiefen Löhnen, insbesondere Frauen, können aktuell kaum eine Rente in der zweiten Säule bilden. Die heute beschlossene Reform korrigiert das gleich zweifach: Erstens gibt es beim Koordinationsabzug einen Systemwechsel zur Berechnung in Prozenten des Lohns. Dadurch können tiefere Einkommen gemeinsam mit ihren Arbeitgebenden bessere Renten ansparen. Zweitens wird die Schwelle für Jahreseinkommen gesenkt, die überhaupt in die zweite Säule eintreten sollen. Das ist ein grosser Fortschritt und erfüllt ein zentrales Versprechen der Politik, das man den Frauen beim Ja zur AHV-Reform (Angleichung des Rentenalters) gegeben hat. 

 

Reformstau senkt Renten 

Das Referendum für diese gute Vorlage ist bereits angekündigt. Es ist jedoch zentral, die berufliche Vorsorge nach bald 20 Jahren zu modernisieren und den teuren Reformstau aufzulösen. Die Reformblockade der Gegner:innen der Vorlage ist rückwärtsgerichtet und bedeutet, dass die Renten weiterhin jährlich sinken und erwerbstätige Frauen weiterhin keine Chance haben, für einen gerechten Teil ihres Lohns in der zweiten Säule Rente anzusparen.